TTDSG dringende Anpassung, um Abmahnungen vorzubeugen

Ab dem 01.12.2021 tritt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft.  Dahinter verbergen sich neue Regeln für Webseitenbetreiber. Die wichtigste, Cookies und Tracking-Dienste benötigen eine explizite Einwilligung der Besucher. Nach vorherigen Urteilen des EuGH und des BGH schreibt das TTDSG diese neuen Anforderungen nun gesetzlich fest.

Nach dem TTDSG gilt nun folgendes:

• Cookies und Tracking-Dienste müssen bis zur Einwilligung deaktiviert sein
• Einwilligungen müssen von den Besuchern aktiv gesetzt werden
• Das Cookie-Banner muss einen "Annehmen" und auch einen "Ablehnen"-Button enthalten
• Der "Annehmen"-Button darf nicht hervorgehoben werden (z.B. farblich)
• Besucher müssen über Zwecke, Anzahl und Anbieter der verwendeten Dienste informiert werden

Borlabs Cookie ist TTDSG-konform

Das von uns eingesetzte Borlabs Cookie Plugin ist bereits TTDSG-konform. Hier müssen allerdings einige Änderungen in den Einstellungen vorgenommen werden. Gegebenenfalls muss die neue Versionsnummer 2.2.33 installiert werden.

Woran erkenne ich, ob mein Cookie Banner bereits dem TTDSG entspricht?

Um herauszufinden ob Ihr Cookie Banner bereits dem ab 01.12.2021 gültigen TTDSG entspricht müssen Sie nur einen Blick auf Ihren Banner werfen.

 

So darf Ihr Banner nicht aussehen:

cookieBanner-falsch
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So muss der Banner aussehen!

cookieBanner-richtig

Damit der Banner dem neuen TTDSG entspricht muss dieser 3 Buttons enthalten. Diese sollten wie folgt beschriftet sein,
"Alle akzeptieren""Speichern" und "Ablehnen".

Auch müssen die Buttons identisch aussehen. Es ist laut TTDSG nicht in Ordnung, wenn der "Alle akzeptieren" Button gegenüber den anderen in Größe oder Farbe hervorgehoben ist.

Wenn Ihr Cookie Banner wie auf dem obigen Banner nur 2 Buttons enthält, also "Alle akzeptieren" und "Speichern", dann entspricht dieser NICHT dem neuen TTDSG und sollte bis zum Stichtag am 01.12.2021, bzw. relativ zeitnah, angepasst werden.