Negative Google Bewertungen

Kann man negative Google Bewertungen löschen lassen?

Google Bewertungen sind eine großartige Möglichkeit, anderen Menschen zu helfen, ein besseres Bild davon zu bekommen, was Kunden von einem Unternehmen oder Geschäft halten. Diese Bewertungen sind für viele Unternehmen ein wichtiger Bestandteil ihres Online-Rufs. Leider sind Kundenrezensionen auch anfällig für Missbrauch. Unerwünschte Bewertungen können zu schlechten Geschäften führen und Ihnen als Unternehmer viel Ärger bereiten. Meist ist es schwierig, unerwünschte Bewertungen zu löschen, vor allem wenn man kein Anwalt ist. Das liegt daran, dass Google seine Bewertungen geschützt hat, um sicherzustellen, dass nur zutreffende und korrekte Informationen über Unternehmen gepostet werden. Es gibt viele Mechanismen, die es Menschen erschweren, unerwünschte Bewertungen zu entfernen oder zu verändern. Wenn Sie also nicht der Urheber der Bewertung sind, können Sie keine Änderungen vornehmen.
 
Selbst antworten

Eine Möglichkeit, unerwünschte Bewertungen zu bewältigen, besteht darin, auf sie zu antworten und deutlich zu machen, dass das Unternehmen sich für seine Kunden einsetzt. Hier sollte man sehr vorsichtig sein wie man darauf antwortet, denn auch hier besteht eine Abmahngefahr (gerade z.B. bei Ärzten (Schweigepflicht). Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich an Google oder das Drittunternehmen, das die Bewertung veröffentlicht hat, zu wenden und eine Löschung anzufordern. Dies ist jedoch selten effektiv, wenn Sie kein Anwalt sind.
Risiko einer Abmahnung bei der Beauftragung von Löschagenturen
 
Manchmal werden wir nach sogenannten 'Löschagenturen' gefragt, um Bewertungen zu entfernen, obwohl diese in solchen Fällen unerlaubt sind und unqualifizierte Antworten erstellen. Dadurch sind die Bewertungen oft nicht mehr löschbar. Das Landgericht Hamburg hat illegalen Agenturen verboten, Rechtsdienstleistungen anzubieten.
 
Es besteht sogar das Risiko, dass Ihr Unternehmen abgemahnt wird, da dies nach der 8 II UWG verboten ist. Bevor eine Bewertung gelöscht wird, muss man beweisen können, dass Sie rechtswidrig z.B. beleidigend, sexistisch oder rassistisch ist. Nur ein Rechtsanwalt kann eine solche Beanstandung mit entsprechender Begründung aufstellen - dies kostet jedoch mehrere hundert Euro pro Bewertung.
 
Selbstverständlich kann man Bewertungen auch auf Google über die Option 'Bewertung als unangemessen melden' melden. Diese Methode ist jedoch weniger zuverlässig als die Beauftragung eines Rechtsanwalts und vermeiden Sie unbedingt das Einschalten illegaler Agenturen, da dies oft nur negative Folgen hat.

* Wir können keine Rechtsberatung ersetzen, bei konkreten Fragen lassen Sie sich bitte von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Die Einbindung der von Karl Aouane generierten Impressen und Datenschutzhinweise erfolgt ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko, eine Haftung unserseits kann nicht übernommen werden.