Warum „m/w/d“ in Stellenanzeigen Pflicht ist – und warum Sie sich daran halten sollten
Immer wieder erleben wir in der Praxis: Ein Unternehmen möchte eine neue Stelle bewerben – aber das Kürzel „m/w/d“ am Ende der Berufsbezeichnung stört. Klingt bürokratisch, sieht unschön aus, passt nicht zum Ton? Verständlich. Doch ganz ohne geht es nicht.
Was bedeutet „m/w/d“ eigentlich?
Die Abkürzung steht für:
- männlich
- weiblich
- divers (für Menschen, die sich keinem der beiden traditionellen Geschlechter zuordnen)
Warum ist das wichtig?
Seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (2017) und der Einführung des dritten Geschlechts in das Personenstandsrecht (2018) ist klar: Arbeitgeber dürfen keine geschlechtsspezifische Diskriminierung betreiben – auch nicht unabsichtlich. Eine Stellenanzeige, die sich nur an „Elektriker“ oder „Bürokauffrau“ richtet, ohne Zusatz, kann im schlimmsten Fall als verdeckte Diskriminierung gewertet werden.
Welche Konsequenzen drohen?
Fehlt das Kürzel „m/w/d“ in einer Stellenanzeige, verstößt sie unter Umständen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es drohen:
- Abmahnungen
- Bußgelder
- Schadensersatzforderungen durch abgelehnte Bewerber:innen

Unser Rat:
Auch wenn das „m/w/d“ zunächst sperrig wirkt – es ist ein kleines Zeichen mit großer Wirkung: Es zeigt Offenheit, Rechtskonformität und Respekt gegenüber allen Bewerber:innen. Wer professionell und modern auftreten möchte, sollte darauf nicht verzichten.